Wir betreuen Sie über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinaus.

Für uns geht qualitativ hochwertige Wirtschaftsprüfung weit über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus. So übernehmen wir im Rahmen unseres Schwesterunternehmens zusätzlich zu den vorgeschriebenen auch freiwillige Abschlussprüfungen, Sonderprüfungen und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen.


Jahresabschlussprüfungen

Jede unternehmerische Betätigung ist aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen mit Chancen und Risiken verbunden. Im Interesse unserer Mandanten orientieren wir uns am risikoorientierten Prüfungsansatz, den wir stets an die individuellen Gegebenheiten anpassen.

Individuelle Strategien für optimale Lösungen
Für die Koordination der gesamten Prüfung haben Sie bei uns einen festen Ansprechpartner. So können wir in jedem Fall schnell reagieren, kritische Sachverhalte frühzeitig erkennen und zügig die jeweils notwendigen Entscheidungen treffen. Weil wir Ihre Geschäftstätigkeit und Ihr Geschäftsumfeld kennen, können wir nach Durchsicht der vorläufigen Abschlussdaten eine individuelle Strategie für die optimale Durchführung der Prüfung entwickeln – beste Garantie für einen angemessenen und rundum effizienten Ablauf. Zudem führen wir, soweit sinnvoll, auch eine Vorprüfung durch, um etwaige kritische Sachverhalte und Prozesse bereits im Vorfeld zu verifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten.

Selbstverständlich kommen wir den gesetzlichen Prüfungsanforderungen zielgerichtet nach, haben dabei aber immer Ihre Interessen im Blick. Ideale Voraussetzung dafür, Ihnen stets sowohl die Risiken als auch die Möglichkeiten und Potenziale Ihres Unternehmens aufzuzeigen und Sie bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen kompetent beraten zu können.


Gesellschaftlich veranlasste Prüfungen

In Ihrem Fall ist eine Gründungsprüfung notwendig? Sie suchen einen qualifizierten Wirtschaftsprüfer für eine externe Prüfung? – Was es auch ist, wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Von der GmbH bis zu den Belangen einer Aktiengesellschaft, von der Gründungs- oder Nachgründungsprüfung bis hin zu Sachkapitalerhöhungsprüfungen und mehr.

Gründlich geprüft. – Basis vertrauensvoller Geschäftsbeziehungen.
Als kompetenter Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen führen wir im Auftrag unserer Mandanten selbstverständlich auch freiwillige Prüfungen durch. Diese sind mitunter wichtige Voraussetzung für Ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Banken, Investoren oder anderen Geschäftspartnern. Gerne beraten und unterstützen wir Sie in Ihrem ganz konkreten Fall – und das von Anfang an.

Das können wir für Gesellschaften mit begrenzter Haftung (GmbH) tun:

  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
  • Prüfung der Deckung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher Neugründung

Das können wir unter anderem für Aktiengesellschaften (AktG) tun: 

  • Gründungsprüfung
  • Prüfung einer wirtschaftlichen Neugründung
  • Nachgründungsprüfung
  • Sachkapitalerhöhungsprüfung
  • Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • Sonderprüfung von Vorgängen bei der Gründung und der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung
Sonderprüfungen und Gutachten

Sonderprüfungen und Gutachten sind in vielerlei Fällen nötig. So etwa, wenn ein Unternehmen ge- oder verkauft werden soll, ein Unternehmen in der Krise ist oder man den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung zuverlässig aufklären will. Solche Schritte können von gerichtlicher Seite veranlasst sein, aber auch von Aktionären, Investoren oder der Bank, die bei der Entscheidung eines Unternehmenskaufs unterstützt werden sollen, oder der Bank, die so die Kreditfähigkeit einer Firma überprüft. In all diesen Fällen stehen wir Ihnen kompetent und vertraulich zur Seite.

Sicher geprüft. – Wissen, was möglich ist.
Rund um das Thema Sonderprüfungen und Gutachten bieten wir Ihnen umfassende Leistungen an. Von Vorteil für unsere Mandanten: unsere hohe betriebswirtschaftliche Beratungskompetenz. So entwickeln wir beispielsweise im Sanierungsfall neben der fundierten Ursachenanalyse auch konsequent zielführende Optimierungsstrategien.

Das können wir unter anderem für Sie tun: 

  • Unternehmensbewertungen im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder Auseinandersetzung von gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmen
  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Sanierungsgutachten gem. IDW S 6
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfung im Rahmen des Dualen Systems Deutschland
  • "interne" Untersuchungen, z. B. Unterschlagungsprüfung
  • Prüfung von Risikomanagementsystemen
Rechnungswesen

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß zu dokumentieren. Als kompetenter Partner arbeiten wir mit zahlreichen Unternehmen zusammen, die uns ihr Rechnungswesen übertragen und zugleich unsere Leistungen rund um die professionelle Steuerberatung nutzen – die ideale Basis für fundierte Auswertungen und rechtzeitige Maßnahmen, um den unternehmerischen Erfolg langfristig zu sichern.

Rechnen Sie mit uns. – Transparent und sicher.
Im Rahmen einer umfassenden Mandantenbetreuung übernehmen wir für Sie gerne auch das betriebliche Rechnungswesen. Dazu arbeiten wir mit der neuesten EDV-Software (DATEV), was Ihnen noch effizientere Abläufe garantiert. Ein weiterer Vorteil: Wir behalten zusammen den Überblick und beraten Sie rechtzeitig, wenn sich in steuerlichen oder wirtschaftlichen Belangen etwas optimieren lässt.

Lassen Sie sich auch steuerrechtlich kompetent von uns vertreten.
Zur Steuerberatung »

Das können wir unter anderem für Sie tun: 

  • Unterstützung bei der Erstellung des Jahresabschlusses
  • komplette Durchführung Ihrer Jahresabschlüsse
  • Erstellung des Anhangs oder Lageberichts
  • Unterstützung bei Bilanzierungs- und Bewertungsfragen

Dipl.-Kfm. (Univ.) Franz-Xaver Karl
Steuerberater // Wirtschaftsprüfer
Pfarrstraße 14 // D-80538 München


Telefon: +49 (89) - 260 201 10
E-Mail: info@stb-karl.de